Kosten
Die Behandlungskosten werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ich rechne auch mit der Beihilfe und mit privaten Krankenversicherungen ab. Hier gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sprechstunde - klären, was notwendig ist
Was für eine Behandlung Sie auch brauchen, wir würden immer zunächst einen möglichst zeitnahen Sprechstundentermin ausmachen, der in der Regel 50 Minuten dauert. Es kann um ein Erstgespräch vor einer Therapie oder Akutbehandlung gehen, oder um eine fachärztliche Beratung, oder um eine diagnostische Einschätzung für andere Kollegen, oder um die Anbahnung einer Krankenhaus-bzw. Rehabilitationsbehandlung.
Akutbehandlung
Falls Sie in einer akuten Krisensituation sind und therapeutische Unterstützung, aber voraussichtlich keine längere Therapie brauchen, besteht die Möglichkeit zur Akutbehandlung für bis zu 12 Sitzungen, bei der die Termine nach Bedarf in kleinen, größeren oder unregelmäßigen Abständen stattfinden können. Sie können aber auf diese Weise auch die Wartezeit auf eine längere Therapie überbrücken, um sich quasi erstmal „über Wasser zu halten".
Probatorik
Vor einer Kurz-oder Langzeittherapie sehen die gesetzlichen Krankenkassen 2-4 Probesitzungen vor, in denen Sie und ich noch einmal die Ziele, die Motivation und die Sinnhaftigkeit der Therapie klären können.
Tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie (siehe auch Methoden)
Es ist möglich, zunächst eine Kurzzeittherapie von bis zu 24 Sitzungen zu machen. Wenn sich abzeichnet, dass das nicht reicht, kann in eine Langzeittherapie von bis zu 100 Sitzungen (in besonderen Fällen auch länger) umgewandelt werden.
Eine Sitzung Einzeltherapie dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
Die Stundenkontingente beantrage ich bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Für eine Langzeittherapie, oder falls Ihre letzte Psychotherapie weniger als 2 Jahre her ist, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen außerdem von mir einen anonymisierten Bericht an einen Gutachter.
Es gibt keine Verpflichtung, die bewilligten Kontingente aufzubrauchen - wenn es Ihnen vorher besser geht oder die Therapie aus einem anderen Grund nicht weitergehen kann, wird der Kasse einfach das Therapieende mitgeteilt.
Vertraulichkeit
Meine Schweigepflicht erstreckt sich nicht nur auf andere Privatpersonen, sondern auch auf andere Ärzte,Therapeuten oder Ämter. Informationen dorthin gebe ich nur nach Schweigepflichtsentbindung durch Sie heraus. Ausnahmen sind die Krankenkassen, die, wenn sie zahlen, die Diagnosen mitgeteilt bekommen.
Ich bespreche mit Ihnen auf Wunsch die Diagnosen, die ich der Kasse mitteile, und jedes Dokument, das von mir an Behörden oder Kostenträger weitergegeben wird. Akteneinsicht durch Sie ist grundsätzlich jederzeit möglich, soweit nicht die Rechte Dritter beeinträchtigt werden (z.B. anderer Menschen, die in den Aufzeichnungen erwähnt werden).